Häufig gestellte Fragen
Seit dem 19.05.2023 ist die B73 in beiden Richtungen wieder ohne Einschränkungen befahrbar.
Bringen Sie gerne ein eigenes Handtuch zur Behandlung mit. Optional zur Behandlung in Unterwäsche können Sie gerne dünne Sportsachen, die die Beweglichkeit nicht einschränken, tragen. Falls Sie Unterlagen zu vorherigen oder aktuellen Verletzungen / Beschwerden haben, bringen Sie diese ebenfalls gerne mit.
Kinderosteopathie:
Bitte bringen Sie das U-Heft und falls vorhanden weitere ärztliche Befunde mit.
Auch können Sie gerne ein Lieblingsspielzeug oder Kuscheltier mitbringen.
Da gibt es leider keine allgemeingültige Antwort. Wie viele Behandlungen benötigt werden hängt von der Symptomatik an sich, die Dauer der Beschwerden und der aktuellen Körpervitalität ab. Ebenfalls können weitere Beschwerden einen Einfluss haben.
Teilweise reichen wenige Behandlungen aus, um den Körper in die richtige Richtung zu lenken und große Fortschritte zu machen. Bei anderen Symptomatiken ist eine regelmäßige Behandlung über Wochen oder Monate nötig. Wenn sich Kompensationsmuster über Jahre bilden, braucht der Körper einfach seine Zeit diese langfristig zu verändern. Die Anpassung des Therapieverlaufes findet in enger Kommunikation statt.
Erfahrungsgemäß hat bei mir in der Praxis die Selbstwahrnehmung einen großen Einfluss auf den Erfolg der Therapie. Je genauer die Symptomatik beschrieben werden kann, desto schneller finden wie die Ursache und können mit der Behandlung an den für den Körper relevanten Stellen ansetzen.
JA.
Meiner Meinung nach ein super wichtiger Punkt, um langfristig Veränderungen zu etablieren.
Jetzt bleibt die große Frage: Was kann ich machen?
Das ist eines der Gründe warum ich während der Behandlung viel erkläre und in Zusammenhang bringe. Daraus entwickeln sich häufig Möglichkeiten den Körper besser zu verstehen und auch nach der Behandlung zu wissen, in welchen Körperbereichen an den Stellschrauben der Symptomatik gedreht werden kann. Mein persönlicher Anspruch liegt darin Ihnen Tipps und Übungen zu geben, die sich unkompliziert und in wenigen Minuten in den Alltag integrieren lassen.
Das ist ganz individuell und wird bei jeder Behandlung neu besprochen und angepasst.
Normalerweise liegen zwischen zwei Behandlungen mindestens 2-3 Wochen, damit der Körper genug Zeit hat mit der Behandlung zu arbeiten.
Bei akuten Fällen oder langjährigen / chronischen Beschwerden kann ein kürzerer Abstand sinnvoll sein, weil entweder der Körper schneller reagiert oder im Fall des chronischen Verlaufes ein extra Anstoß benötigt wird.
Bei Kleinkindern und Babys ist der Abstand geringer und liegt bei ungefähr 7-14 Tagen. Das liegt daran, dass Babys viel schneller reagieren und meistens kürzere Behandlungszeiten (25-45 Minuten) benötigen.
Grundsätzlich ja.
Osteopathie kann problemlos mit anderen Therapieformen (wie z.B. Physiotherapie, Chiropraktik, .. ) kombiniert werden und eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Es gibt eine große Auswahl an Techniken, die sich an die aktuellen Beschwerden, Tagesform und die körperliche Verfassung anpassen lassen.
Nichts desto trotz braucht der Körper Zeit.
Eine therapeutische Behandlung hat das Ziel Veränderungen im Körper zu initiieren. Je nach Symptomatik und körperlicher Kompensationsstrategie kann eine Therapie für den Körper anstregend sein. Vor allem zu Beginn einer neuen Therapie sollte ein zeitlicher Abstand zwischen verschiedenen Behandlungsmethoden bestehen um zu schauen, ob zusätzlich zur aktuellen Therpaie weitere Ressourcen vorhanden sind.
Dies ist natürlich eine sehr individuelle Entscheidung, bei der ich gerne beratend zur Seite stehe.
Eine Kostenbeteiligung der Krankenkasse kann von mehreren Komponenten abhängig sein:
- Um die Qualität der Behandlung zu gewährleisten setzten einige Krankenkassen eine umfassende Ausbildung voraus. Meine 5-jährige Ausbildungszeit umfasst insgesamt 2844 Stunden und erfüllt somit diese Voraussetzung
- Eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband. In meinem Fall ist das die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V. (hpO)
- Zudem fordern einige Krankenkassen ein ärztliches Attest / Empfehlungsschreiben, welches bereits im Vorfeld beantragt werden muss
Für gesetzlich Versicherte:
Osteopathie gehört nicht zum gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog und ist daher ein freiwilliges Zusatzangebot der Krankenkassen. Informationsmöglichkeiten hierzu finden Sie unter Osteokompass, Krankenkassen.de oder direkt bei der Krankenkasse.
Für privat Versicherte:
Eine Kostenbeteiligung ist hier von dem individuell vereinbarten Versicherungsumfang abhängig. Das betrifft auch mögliche Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).
Osteopathie ist eine private Leistung und wird daher direkt zwischen Therapeut und Patient abgerechnet. Die erstellte Rechnung kann dann ggf. mit einem Attest / Empfehlungsschreiben vom behandelnden Arzt bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Sofern alle Voraussetzungen der Kostenbeteiligung / -übernahme gegeben sind, erfolgt dann eine Erstattung direkt von der Krankenkasse.
Üblicherweise führt jede Krankenkasse ein eigenes Therapeutenregister. Da es viele verschiedene Krankenkassen gibt, kann es immer mal vorkommen, dass ich dort noch nicht gelistet bin. Normalerweise nimmt die Krankenkasse in dem Fall direkt Kontakt zu mir auf. Sobald meine Ausbildungsnachweise dort vorliegen, wird dann eine Erstattung veranlasst. Dies kann ein paar Tage in Anspruch nehmen.
Falls bei der Kostenbeteiligung irgendwelche Probleme oder Fragen auftreten sollten, können Sie sich selbstverständlich gerne mit mir in Verbindung setzen.
Die Rechnung bekommen Sie je nach Wunsch per Mail oder Post zugesendet.
Eine Bezahlung ist vor Ort in bar, per EC-Karte oder auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen möglich.
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Selbstverständlich können Sie sich gerne mit allen Fragen und Anliegen direkt an mich wenden.
Ich freue mich von Ihnen zu hören!